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Immobilienrecht - Grundstückskaufverträge

Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien geht es häufig um erhebliche wirtschaftliche Werte. 

Ich begleite auf dem Weg vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur Eintragung im Grundbuch: Ich informiere über gesetzliche Vorschriften und sorge für eine rechtlich ausgewogene und transparente Gestaltung des Vertrages. Hierbei habe ich auch entsprechende familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen im Blick. Gegenstand meiner Beurkundung können Immobilien in ganz Deutschland sein, unabhängig vom Amtssitz.

Eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge sowie die Übernahme der erforderlichen Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten sind selbstverständlich Teil meiner Leistungen.

Typische Leistungen im Immobilienrecht:

  • Kaufverträge über Immobilien (Grundstück, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus)

  • Kauf vom Bauträger

  • Aufteilung von Immobilien in Wohnungseigentum

  • Immobilienschenkungen

  • Veräußerung eines Betriebs/einer Gesellschaft mit Immobilienbestand

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Gesellschaftsrecht - Unternehmensrecht

Ich betreue Sie bei der Gründung eines Unternehmens und bei fast allen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben.
Entscheidende Weichenstellungen für den Erfolg eines Unternehmens liegen bereits in der Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform hat erhebliche Konsequenzen für Haftung, Kapitalausstattung und Möglichkeiten der Finanzierung.

Wir beraten unsere Mandanten bei allen gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, entwerfen die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen beim Handelsregister.

Hierbei berücksichtigen wir auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeiten mit den anwaltlichen und steuerrechtlichen Beratern unserer Mandanten eng zusammen.

Typische Leistungen im Gesellschaftsrecht:​

  • Unternehmensgründung

  • Gesellschaftssatzungen

  • Umwandlung und Umstrukturierung

  • Unternehmenskaufverträge

  • Geschäftsanteilsübertragungen

  • Regelung von Unternehmensnachfolgen

  • Gesellschafterversammlungen

  • Hauptversammlungen

  • Ein- und Austritt neuer Gesellschafter

  • Registeranmeldungen

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Notarspezifische Erbrechtsgestaltungen

Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschten Personen o begünstigt, keine Familienstreitigkeiten verursacht und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.

Ich berate Mandanten bei der Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch letztwillige Verfügung von Todes wegen oder zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge und Schenkung.

Als Notarin mit jahrelanger Erfahrung in der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate kenne ich die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus meiner täglichen Arbeit. 

Typische notarspezifische Erbrechtsleistungen:

  • Testamente

  • Erbverträge

  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

  • Sicherung der Fortführung eines Unternehmens

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Schenkungen

  • Erbscheinsanträge

  • Testamentsvollstreckung

  • Erbauseinandersetzungen

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Notarspezifische Familienrechtsgestaltungen

Ob Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare: Je nachdem, für welche Form der Partnerschaft Sie sich entscheiden, können die Rechte der Partner hinsichtlich Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder sehr unterschiedlich ausfallen. In vielen Fällen ist es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.

Wir informieren unsere Mandanten über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickeln bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.

In unsere Beratung beziehen wir erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein.

Typische notarspezifische Leistungen im Familienrecht:

  • Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen

  • Lebenspartnerschaftsverträge

  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Patchworkfamilien

  • Adoption

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Vorsorgevollmacht - Generalvollmacht

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit, ein Unfall oder eine einfache Urlaubsabwesenheit führen häufig dazu, dass Menschen ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und auf die Mitwirkung anderer angewiesen sind.

Entsprechende notariell beurkundete Vollmachten und Verfügungen stellen sicher, dass in diesen Situationen automatisch Vertrauenspersonen für die Betroffenen handeln können. Denn diese Urkunden sind gerichtsfest, grundbuchfest und anfechtungssicher.

Als Notarin berate ich Sie umfassend zu den individuell sinnvollen Möglichkeiten der Vorsorge.

Typische Gestaltungen im Bereich Vorsorge:

  • Generalvollmacht

  • Vorsorgevollmacht

  • Betreuungsverfügung

  • Patientenverfügung

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